BVV: 28. April 2021

Interpretation des Bezirksamts zu „spekulativem Leerstand“

Erneut fragte DIE LINKE in einer Mündlichen Anfrage nach dem aktuellen Stand bzgl. der seit langer Zeit leerstehenden Immobilie in der Geisbergstraße 40. Dem Bezirksamt ist die Zweckentfremdung bekannt, jedoch hat es keinen Zutritt zu den acht leerstehenden Wohnungen erhalten und verlässt sich diesbezüglich allein auf die Aussagen der Eigentümerin. Dass die Eigentümerin die Wohnungen verkaufen will, ist offensichtlich. Als Grund musste herhalten, dass „eine Wiederherstellung wirtschaftlich nicht tragbar und deshalb eine Veräußerung der Wohnungen beabsichtigt sei“. DIE LINKE akzeptiert das nicht als zwingenden Grund, denn potentielle Mieter:innen übernehmen auch die Sanierung einer Wohnung bei entsprechendem Mietnachlass. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, denn außerdem möchte die Vermieterin die Aufteilung der Wohnungen durchsetzen. Stadträtin Heiß (Grüne) formulierte in der Beantwortung der Anfrage, „eine Gewinnmaximierungsabsicht stellt keinen sachlichen Grund dar.“ Obwohl dies ist ein klassischer Fall von Zweckentfremdung ist, zögert das Bezirksamt, ob es als Behörde „in die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes“ eingreifen kann. DIE LINKE setzt dagegen: Dafür gilt das Zweckentfremdungsgesetz und dies muss konsequent angewandt werden.

Gesetz zum Mietendeckel trotz überhöhter Mieten vorerst gescheitert

Bei der Behandlung der Großen Anfrage (Drs. 2122) der SPD war die Häme der FDP und CDU über das Scheitern des Mietendeckels nicht zu verbergen. DIE LINKE stellte in ihrem Redebeitrag klar, dass für die Ablehnung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht allein entscheidend war, dass das Land nicht zuständig sei, und nicht die Absicht des rot/rot/grünen Senats, Mieten zu regulieren, was CDU und FDP nie in den Sinn käme. Gerade in Berlin sind in den letzten Jahren die Mieten drastisch gestiegen, und das bei einem über 50%igen Anteil von Menschen mit wenig Einkommen. Das zeigt: Den Privaten den Wohnungsmarkt zu überlassen, geht völlig an den Bedürfnissen der Menschen vorbei. Und trotz dieses Urteils hat die Landesregierung durchaus schnell gehandelt und Hilfen in Aussicht gestellt. Nun liegt es an den Bezirken, diese Hilfen breit bekannt zu geben, so dass keine Nachteile für die Mieter:innen entstehen. Mieter:innen im Hartz-IV-Bezug bekommen fällige Nachforderungen im Rahmen der Aufwendungen als einmalige Kosten für Unterkunft und Heizung vom JobCenter erstattet.  Menschen, die Wohngeld erhalten, können beim Sozialamt einen Antrag auf einen Zuschuss stellen. Mieter:innen, die weder Wohngeld noch Hartz IV beziehen, können einen zinslosen Kredit mit 12 Monaten Laufzeit beantragen („Sicher-Wohnen-Hilfe“). 

Jetzt muss die Bundesregierung handeln, denn zukünftig wird man eine Lösung, wegen der exorbitant steigenden Mieten, finden müssen, wobei Bauen alleine die Mieten nicht reguliert. Es muss schon sozialer Wohnungsbau sein, der auch vom Bund mitgetragen werden muss.

Elisabeth Wissel

Interpretation des Bezirksamts zu „spekulativem Leerstand“

Erneut fragte DIE LINKE in einer Mündlichen Anfrage nach dem aktuellen Stand bzgl. der seit langer Zeit leerstehenden Immobilie in der Geisbergstraße 40. Dem Bezirksamt ist die Zweckentfremdung bekannt, jedoch hat es keinen Zutritt zu den acht leerstehenden Wohnungen erhalten und verlässt sich diesbezüglich allein auf die Aussagen der Eigentümerin. Dass die Eigentümerin die Wohnungen verkaufen will, ist offensichtlich. Als Grund musste herhalten, dass „eine Wiederherstellung wirtschaftlich nicht tragbar und deshalb eine Veräußerung der Wohnungen beabsichtigt sei“. DIE LINKE akzeptiert das nicht als zwingenden Grund, denn potentielle Mieter:innen übernehmen auch die Sanierung einer Wohnung bei entsprechendem Mietnachlass. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, denn außerdem möchte die Vermieterin die Aufteilung der Wohnungen durchsetzen. Stadträtin Heiß (Grüne) formulierte in der Beantwortung der Anfrage, „eine Gewinnmaximierungsabsicht stellt keinen sachlichen Grund dar.“ Obwohl dies ist ein klassischer Fall von Zweckentfremdung ist, zögert das Bezirksamt, ob es als Behörde „in die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes“ eingreifen kann. DIE LINKE setzt dagegen: Dafür gilt das Zweckentfremdungsgesetz und dies muss konsequent angewandt werden.

Gesetz zum Mietendeckel trotz überhöhter Mieten vorerst gescheitert

Bei der Behandlung der Großen Anfrage (Drs. 2122) der SPD war die Häme der FDP und CDU über das Scheitern des Mietendeckels nicht zu verbergen. DIE LINKE stellte in ihrem Redebeitrag klar, dass für die Ablehnung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht allein entscheidend war, dass das Land nicht zuständig sei, und nicht die Absicht des rot/rot/grünen Senats, Mieten zu regulieren, was CDU und FDP nie in den Sinn käme. Gerade in Berlin sind in den letzten Jahren die Mieten drastisch gestiegen, und das bei einem über 50%igen Anteil von Menschen mit wenig Einkommen. Das zeigt: Den Privaten den Wohnungsmarkt zu überlassen, geht völlig an den Bedürfnissen der Menschen vorbei. Und trotz dieses Urteils hat die Landesregierung durchaus schnell gehandelt und Hilfen in Aussicht gestellt. Nun liegt es an den Bezirken, diese Hilfen breit bekannt zu geben, so dass keine Nachteile für die Mieter:innen entstehen. Mieter:innen im Hartz-IV-Bezug bekommen fällige Nachforderungen im Rahmen der Aufwendungen als einmalige Kosten für Unterkunft und Heizung vom JobCenter erstattet.  Menschen, die Wohngeld erhalten, können beim Sozialamt einen Antrag auf einen Zuschuss stellen. Mieter:innen, die weder Wohngeld noch Hartz IV beziehen, können einen zinslosen Kredit mit 12 Monaten Laufzeit beantragen („Sicher-Wohnen-Hilfe“). 

Jetzt muss die Bundesregierung handeln, denn zukünftig wird man eine Lösung, wegen der exorbitant steigenden Mieten, finden müssen, wobei Bauen alleine die Mieten nicht reguliert. Es muss schon sozialer Wohnungsbau sein, der auch vom Bund mitgetragen werden muss.

Elisabeth Wissel

Interpretation des Bezirksamts zu „spekulativem Leerstand“

Erneut fragte DIE LINKE in einer Mündlichen Anfrage nach dem aktuellen Stand bzgl. der seit langer Zeit leerstehenden Immobilie in der Geisbergstraße 40. Dem Bezirksamt ist die Zweckentfremdung bekannt, jedoch hat es keinen Zutritt zu den acht leerstehenden Wohnungen erhalten und verlässt sich diesbezüglich allein auf die Aussagen der Eigentümerin. Dass die Eigentümerin die Wohnungen verkaufen will, ist offensichtlich. Als Grund musste herhalten, dass „eine Wiederherstellung wirtschaftlich nicht tragbar und deshalb eine Veräußerung der Wohnungen beabsichtigt sei“. DIE LINKE akzeptiert das nicht als zwingenden Grund, denn potentielle Mieter:innen übernehmen auch die Sanierung einer Wohnung bei entsprechendem Mietnachlass. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, denn außerdem möchte die Vermieterin die Aufteilung der Wohnungen durchsetzen. Stadträtin Heiß (Grüne) formulierte in der Beantwortung der Anfrage, „eine Gewinnmaximierungsabsicht stellt keinen sachlichen Grund dar.“ Obwohl dies ist ein klassischer Fall von Zweckentfremdung ist, zögert das Bezirksamt, ob es als Behörde „in die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes“ eingreifen kann. DIE LINKE setzt dagegen: Dafür gilt das Zweckentfremdungsgesetz und dies muss konsequent angewandt werden.

Gesetz zum Mietendeckel trotz überhöhter Mieten vorerst gescheitert

Bei der Behandlung der Großen Anfrage (Drs. 2122) der SPD war die Häme der FDP und CDU über das Scheitern des Mietendeckels nicht zu verbergen. DIE LINKE stellte in ihrem Redebeitrag klar, dass für die Ablehnung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht allein entscheidend war, dass das Land nicht zuständig sei, und nicht die Absicht des rot/rot/grünen Senats, Mieten zu regulieren, was CDU und FDP nie in den Sinn käme. Gerade in Berlin sind in den letzten Jahren die Mieten drastisch gestiegen, und das bei einem über 50%igen Anteil von Menschen mit wenig Einkommen. Das zeigt: Den Privaten den Wohnungsmarkt zu überlassen, geht völlig an den Bedürfnissen der Menschen vorbei. Und trotz dieses Urteils hat die Landesregierung durchaus schnell gehandelt und Hilfen in Aussicht gestellt. Nun liegt es an den Bezirken, diese Hilfen breit bekannt zu geben, so dass keine Nachteile für die Mieter:innen entstehen. Mieter:innen im Hartz-IV-Bezug bekommen fällige Nachforderungen im Rahmen der Aufwendungen als einmalige Kosten für Unterkunft und Heizung vom JobCenter erstattet.  Menschen, die Wohngeld erhalten, können beim Sozialamt einen Antrag auf einen Zuschuss stellen. Mieter:innen, die weder Wohngeld noch Hartz IV beziehen, können einen zinslosen Kredit mit 12 Monaten Laufzeit beantragen („Sicher-Wohnen-Hilfe“). 

Jetzt muss die Bundesregierung handeln, denn zukünftig wird man eine Lösung, wegen der exorbitant steigenden Mieten, finden müssen, wobei Bauen alleine die Mieten nicht reguliert. Es muss schon sozialer Wohnungsbau sein, der auch vom Bund mitgetragen werden muss.

Elisabeth Wissel