Mietwucher verfolgen – Information der Öffentlichkeit verbessern / Personal bereitstellen

Harald Gindra

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt in der Öffentlichkeit bekannter zu machen, was unter Mietwucher (nach § 5 WiStG) zu verstehen ist (möglichst mehrsprachig) und darauf hinzuweisen, dass man sich an eine konkrete Stelle im Bezirksamt zur Unterstützung wenden kann. Dazu könnte evtl. auch ein Online-Formular auf der Bezirksamts-Homepage hilfreich sein.

Gleichzeitig sollten die Personalkapazitäten in diesem Bereich ausgebaut werden, um eine wirksame Verfolgung zu ermöglichen.

 

Begründung

„Mietwucher“ ist ein weitverbreitetes Vergehen in Berlin und in vielen anderen deutschen Städten. Das zeigen Auswertungen von Online-Mietangeboten. Es trifft über die direkt Betroffenen hinaus auch viele andere Mieterinnen und Mieter, weil akzeptierte überhöhte Mieten sich auch im Mietspiegel niederschlagen. Deshalb besteht in der Verfolgung von Mietwucher im angespannten Berliner Wohnungsmarkt ein starkes öffentliches Interesse.
Vor einem Jahr hatte die BVV den Beschluss gefasst „Gegen Mietwucher (§ 5 WiStG) wirksam vorgehen!“ (Drucksache 0871/XXI). Auf eine Schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus (Drucksache 19/20365) wird aus Tempelhof-Schöneberg nun berichtet, dass in 15 Fällen Mieterinnen und Mieter angeschrieben wurden, aber keine Antwort gekommen sei.
Mittlerweile zeigen Erfahrungen auf „Mietwucher-Rechnern“, wie https://www.mietwucher.app/de , dass es großen Informations- und Unterstützungsbedarf gibt. Solche Initiativen können aber behördliches Handeln nicht ersetzen. Mittels einer Ausweitung der Aufklärung über den „Mietwucher“-Tatbestand durch Berliner Bezirksämter und mehr Personaleinsatz zur Verfolgung könnte größere Wirkung erreicht werden.